Sänger: Entscheidung stärkt den Standort Nordhessen
Pressemitteilung „Urteil zur A 44“
Der nordhessische FDP-Bundestagsabgeordnete Björn Sänger begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, den Ausbau der A 44 nicht zu stoppen. Sänger, der auch stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages und Kreisvorsitzender der FDP Kassel-Land ist, erklärt dazu: "Die heutige Entscheidung des Gerichtes sichert nicht nur den Weiterbau der A 44, sondern stärkt damit nachhaltig den Standort Nordhessen. Durch den Richterspruch in Leipzig hat das langwierige Tauziehen endlich ein Ende gefunden und eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte in der Region kann nun weiter vorangetrieben werden."
Aus Sicht des Liberalen zeigt das Urteil auch, dass der Versuch des BUNDs misslungen ist Mensch und Natur gegeneinander ausspielen zu wollen. Sänger weiter: "Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass der Weiterbau weder die Fledermäuse beeinträchtigt, noch gegen den Artenschutz verstößt und auch beim Stickstoffeintrag in den Boden durch den Verkehr auf der Autobahn nichts zu beanstanden sei. Die FDP ist bestrebt, durch neue Technologien und marktwirtschaftliche Anreize Umweltschutz und Mobilität zusammenzubringen. Denn Mobilität schafft die Voraussetzungen für Beschäftigung, Wohlstand und persönliche Freiheit. Das Gericht hat ausdrücklich anerkannt, dass etwaige Risiken mit einem umfänglichen Schutzkonzept durch Reglementierung des Bauablaufs, die Errichtung von Querungshilfen, Leitstrukturen und Sperreinrichtungen sowie ergänzende Vorkehrungen eines Risikomanagements ausgeschlossen werden."
Der FDP-Abgeordnete sieht mit der Entscheidung auch die bisherige Position der nordhessischen Liberalen bestätigt. "Wir haben uns von Anfang an klar zur Autobahn und damit zu einer Weiterentwicklung der Region bekannt. Diese Position ist heute bestätigt worden. Ich freue mich daher um so mehr, dass noch in diesem Jahr der erste Spatenstich fallen soll", so Sänger abschließend.




